Informationen zu Terminabsagen !

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mo. – Fr.) haben wir keine Gelegenheit,
die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können,

rechtzeitig-mindestens 24 Std. vorab–abzusagen.

Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen.
Für den ausgefallenen Termin auf Verordnung erhalten Sie im Anschluss einen neuen Termin.

Wir bitten Sie etwaige Absagen ausschliesslich via Telefon zu tätigen. Sollte unsere Anmeldung einmal nicht besetzt sein, werden Ihre Anrufe durch den Anrufbeantworter entgegen genommen.


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